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11 4 2023 FHNW HSW HIGHRES Pati Grabowicz 80

E-Accessibility – Die Big Five der digitalen Zugänglichkeit

Die Big Five der digitalen Zugänglichkeit basieren auf den Inhalten der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und dem Universal Design, einer Designgrundlage für besser zugängliche und nutzbare Produkte und Umgebungen. Die Big Five wurden für die konkrete Anwendung in der Lehre konzipiert und unterstützen Lehrende, wie auch Aktivitäten in der technischen Umsetzung, im Webdesign und der Kommunikation.

Die Big Five setzen sich zusammen aus:

  • Flexible Ausgabe
  • Flexible Eingabe
  • Info, Semantik und Feedback
  • Zwei-Sinne-Prinzip
  • Farben und Kontraste

Folgende graphische Darstellung von digitaler Zugänglichkeit mit der Anwendung der Big Five wurde im Rahmen des Projekts E-Accessibility an der FHNW entwickelt:

Graphische Visualisierung der Bereiche der Big Five

Bei der Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien (Content und Container) soll die digitale Zugänglichkeit von Anfang aktiv sichergestellt werden, denn ohne geeignete Vorkehrungen ist es für Menschen mit Behinderungen teilweise nicht möglich, die Lernmaterialen eigenständig und gleichberechtigt zu nutzen.

«Die Aneignung und Anwendung der Big Five ermöglicht es auch kleine Schritte zu machen, welche insgesamt die digitale Inklusion in der Hochschulbildung erhöhen.»

Andrea Gerber (FHNW), Projektleiterin E-Accessibility Hochschullehre 2025

Die Big Five sind einfach zu verinnerlichen und für den täglichen Gebrauch entwickelt worden. Sie bilden eine Basis, um die Aspekte von Diversität und Digitalisierung ideal zu kombinieren. Inhalte können durch die Anwendung der Big Five leichter und nachhaltiger gestaltet werden. Ein weiterer Vorteil der Big Five ist die Möglichkeit, sie verschiedenen Arten von Behinderungen zuzuordnen.  

Der Anspruch auf eine gleichberechtigte und eigenständige Nutzung lässt sich einerseits aus rechtlichen Grundlagen ableiten, z. B. aus der Bundesverfassung (Art. 8, Abs. 1 BV), dem Behindertengleichstellungsgesetzt (vgl. BehiG) wie auch der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9 Abs. 1, Art. 24) sowie aus der sozialen Verantwortung von Bildungsorganisationen wie Fachhochschulen.

Einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Big Five an der FHNW sowie weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie dem Artikel, der im Projekt E-Accessibility im Rahmen des strategischen Entwicklungsprojekts «Hochschullehre 2025» der FHNW entstanden ist:

Bei Fragen zum Thema E-Accessibility stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

Andrea Gerber

Projektleiterin E-Accessibility

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